16.04.2025
KVs HOTEL & GASTGEWERBE
Mit der Neuregelung der Lohngruppe 4 zum 1. Mai 2025 wird eine neue Zuordnung zu den Lohngruppen 4 und 5 erforderlich. In einigen Kollektivverträgen (KVs) ändern sich zudem die Vorrückungszeiten, wodurch eine vollständige Neuzuordnung sämtlicher Lohngruppen innerhalb dieser KVs in den LV-Partnerprogrammen notwendig wird.
Sämtliche neue Lohngruppen werden spätestens am Dienstag, 22.4. veröffentlicht. Die aktualisierten Lohngruppen sowie die entsprechenden Übergangsregelungen finden Sie dann in den Nomenklaturen.
Details welche konkreten Lohngruppen neu zugeordnet werden müssen, entnehmen Sie bitte den letzten Änderungen in den Kollektivverträgen.
Details zur Vorgehensweise "Neue Zuordnung Lohngruppen" entnehmen Sie bitte den Hilfstexten des jeweiligen LV-Software Anbieters.
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