21.10.2025

Neufestsetzung der Trinkgeldpauschalen ab 1.1.2026


Mit 1. Jänner 2026 werden die Trinkgeldpauschalen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer neu festgesetzt.
Dies betrifft Personen, die üblicherweise Trinkgelder erhalten, sowie jene, die über betriebliche Verteilsysteme daran beteiligt sind.

Für das Hotel- und Gastgewerbe gelten bundesweit folgende Pauschalbeträge:

Mit Inkasso:

  • € 65 ab 2026
  • € 85 ab 2027
  • € 100 ab 2028

Ohne Inkasso:

  • € 45 in den Jahren 2026 und 2027
  • € 50 ab 2028

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt 22,51 % (inkl. BV), der Arbeitnehmeranteil 18,07 %.

Sobald die offizielle Verlautbarung veröffentlicht ist, wird der entsprechende Text im jeweiligen Kollektivvertrag ergänzt.

Die aktuell gültigen Verlautbarungen sind bereits im Text der jeweiligen Kollektivverträge enthalten.

 

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