17.06.2026
Unterschiedliche Geltungsbeginne bei einzelnen Gehaltstabellen
Bei einzelnen Kollektivverträgen kann es vorkommen, dass eine neue Gehaltstabelle nicht für alle Unternehmen oder Arbeitnehmergruppen zum selben Zeitpunkt gilt.
Aktuell betrifft dies in vergleichbarer Form insbesondere:
- KV 170
- KV 171
- KV 174
- KV 175
Ein typisches Szenario ist:
Eine Gehaltstabelle gilt grundsätzlich ab dem üblichen Geltungsbeginn, zum Beispiel ab 1.5.2026. Gleichzeitig enthält der Kollektivvertrag aber Sonder- oder Ausnahmeregelungen, nach denen dieselbe Tabelle unter bestimmten Voraussetzungen erst später anzuwenden ist, zum Beispiel ab 1.9.2026 oder ab 1.11.2026.
Solche abweichenden Geltungsbeginne können etwa von bestimmten betrieblichen Voraussetzungen, Kennzahlen, der Firmenzugehörigkeit oder sonstigen im Kollektivvertrag geregelten Bedingungen abhängen.
Abbildung in der HGKV Datenbank
In der HGKV Datenbank werden diese Fälle so abgebildet, dass die unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten nachvollziehbar bleiben.
Die bereits bestehenden Lohngruppen bleiben weiterhin für den Regelfall beziehungsweise die Mehrheit der Anwendungsfälle gültig. Der Abschluss mit dem üblichen Geltungsbeginn wird dort entsprechend eingepflegt.
Für die später geltenden Varianten werden zusätzliche Lohngruppen angelegt, zum Beispiel mit einem Abschluss ab 1.9.2026 oder ab 1.11.2026. In diesen neu angelegten Lohngruppen sind auch die früheren Abschlüsse verfügbar, damit die Entwicklung der Tabelle weiterhin vollständig nachvollziehbar bleibt.
Bei den bestehenden Lohngruppen wird über die Nachfolgefunktion auf mögliche Nachfolge-Lohngruppen verwiesen. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel in eine solche Nachfolge-Lohngruppe nur dann erforderlich ist, wenn die jeweiligen Voraussetzungen des Kollektivvertrags erfüllt sind.
Was bedeutet das für Anwender?
Es kann bei einzelnen Kollektivverträgen mehrere passende Lohngruppen mit sehr ähnlichen oder identischen Tabellenwerten geben, die sich jedoch durch den anzuwendenden Geltungsbeginn unterscheiden.
Ob im konkreten Fall ein Wechsel in eine Nachfolge-Lohngruppe notwendig ist, hängt von den jeweiligen kollektivvertraglichen Bedingungen und der konkreten betrieblichen Situation ab. Diese Entscheidung kann nicht automatisch aus der Tabelle allein abgeleitet werden.
HGKV stellt die Daten so bereit, dass die möglichen Varianten sichtbar und nachvollziehbar sind. Die konkrete Zuordnung muss anhand der im Kollektivvertrag vorgesehenen Voraussetzungen geprüft werden.
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